
Informationen zum Aussenwirtschaftsrecht
Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Sicherlich haben Sie in den Medien die politische Entwicklung der völkerrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Iran verfolgt. - Als letzte, aktuelle Maßnahme wurde seitens des BMF die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer mündlichen Zollanmeldung bei einem Warenwert von weniger als 1.000 € aufgehoben.
Nunmehr gilt, dass alle Sendungen unabhängig vom Warenwert, der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Ausfuhranmeldung (Atlas) unterliegen. Gleiches gilt auch für Dokumentensendungen.
Im Zusammenhang mit den bereits vorher existierenden restriktiven Maßnahmen, haben zwischenzeitlich einige Frachtführer ihren Service in und aus dem Iran eingestellt.
Aufgrund der nunmehr umfangreichen Embargomaßnahmen haben auch wir beschlossen, bis zu einer Änderung der Rechtslage, keine Serviceleistungen mehr in und aus dem Iran anzubieten.
Wir werden Sie über eventuelle Veränderungen auf dem Laufenden halten.




